Teilnahmebedingungen
Sicherheitsmaßnahmen
Alle zur Absolvierung des Duisburg TARGOBANK Run erforderlichen organisatorischen Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmer/innen vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals (Streckenposten und Zielpersonal) ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer/innen oder Besucher/innen gefährden könnten, ist der Veranstalter berechtigt, den/die Betreffende vom TARGOBANK Run auszuschließen und/oder zu disqualifizieren. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmer/innen nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
Medizinische Unbedenklichkeit
Mit Anerkennung der Teilnahmebedingungen erklärt der/die Teilnehmer/in, dass ihm/ihr seitens des Veranstalters eine medizinische Vorsorgeuntersuchung zur Abklärung eventueller gesundheitlicher Risiken ausdrücklich empfohlen wurde. Mit dem Anheften der Startnummer erklärt jede(r) Teilnehmer/in, dass gegen die eigene Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Er erklärt, dass er für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert hat und körperlich gesund ist. Der Teilnehmer versichert, dass das von ihm angegebene Geburtsdatum richtig ist.
Haftungsausschluss
Sollte der Veranstalter aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vornehmen oder die Veranstaltung absagen, besteht keine wie auch immer geartete Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Gleiches gilt für einen Fall höherer Gewalt. Insbesondere besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgelder.
Der Veranstalter haftet nicht für fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet – außer bei Vorsatz – nicht für nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung von Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen zum Zwecke dieser Veranstaltung eine vertragliche Verbindung besteht. Der Schadensersatzanspruch ist dem Grunde und der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, es sei denn, der Veranstalter oder die o. g. Personen haben vorsätzlich den Schaden herbeigeführt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände des Teilnehmers, einschließlich in Verwahrung gegebener Kleidungsstücke und -beutel.
Datenschutzerklärung
Der Teilnehmer erklärt sich mit Folgendem einverstanden: Die für die Anmeldung und Durchführung der Veranstaltung erforderlichen personenbezogen Daten des Teilnehmers dürfen vom Veranstalter erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Sein Ergebnis darf einschließlich seiner Firmenzugehörigkeit und seines Namens im Internet veröffentlicht werden. Die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews dürfen in den öffentlichen Medien ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.